Zusammenarbeit

Kooperation mit den Jugendämtern

  • Die Schwangeren oder Mütter werden über das zuständige Jugendamt an EGALIA vermittelt. Dieses Jugendamt entscheidet, ob Bedarf für die Unterbringung in unserer Einrichtung besteht und legt im Hilfeplan mit den Klientinnen und EGALIA den Inhalt der Maßnahme fest. Bei einer 17-jährigen Schwangeren oder Mutter werden auch die Eltern oder der Vormund eingebunden. Der Hilfeplan muss regelmäßig fortgeschrieben werden, um den notwendigen Bedarf zu klären und beschriebene Ziele zu überprüfen oder auch neu zu definieren. Bei der Aufnahme einer Klientin muss ein Hilfeplan des Jugendamtes und der Kostenübernahme-Bescheid vorliegen.Außerdem benötigt die Einrichtung eine Reihe von Daten und Informationen, wie im Folgenden genannt:
  • Einblicke in psychologische oder sonstige Gutachten über die Klientin/den Klienten, soweit sie dem Jugendamt vorliegen
  • Informationen über bisherige Maßnahmen
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Aufenthaltsgenehmigung bei ausländischen KlientenUm qualifizierte Arbeit leisten zu können ist eine vertrauensvolle, von gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Unterstützung geprägte Zusammenarbeit zwischen EGALIA, der Bewohnerin und dem Jugendamt notwendig.Diese Konzeption wird entsprechend den Erfordernissen fortgeschrieben.

Zusammenarbeit mit der Familie und den Partnern

Eine gute Kooperation mit den Kindsvätern oder Lebenspartnern, sowie den Eltern – bei einer minderjährigen Mutter –  der Klientinnen hat sich als durchaus positiv für die Entwicklung der jungen Mütter und deren Kinder herausgestellt. Durch die räumliche Distanz und den beschützenden Rahmen, den sie bei uns erfahren, haben sie die Möglichkeit selbstbestimmt zu agieren.

EGALIA ist bestrebt die Eltern, Kindsväter und Lebenspartner, soweit als möglich, in das Betreuungsgeschehen einzubeziehen.

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